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Aktuelle Informationen der HAWK

Aktuelle Informationen der HAWK

Krankenkassenbescheinigungen: das studentische Meldeverfahren der gesetzlichen Krankenkassen

 
Die HAWK nimmt ab dem 01.01.2022 an dem Studenten-Meldeverfahren SMV teil.
Ab diesem Tag muss laut §199a SGB V der Datentransfer zwischen Hochschulen und Krankenkassen in beide Richtungen ausschließlich elektronisch stattfinden.
Dieses elektronische Verfahren löst das Papierverfahren ab. Innerhalb des Studenten-Meldeverfahrens (SMV) werden, meldepflichtige Daten zwischen Hochschulen und Krankenkassen ausgetauscht:
  • Krankenkassen melden beispielsweise den Versicherungsstaus, Krankenkassenwechsel und Informationen zu ausstehenden Beiträgen.
  • die Hochschule sendet digital für alle gesetzlich Versicherungspflichtigen den Beginn und das Ende des Studiums an die Krankenkasse, dabei werden auch die persönlichen Daten der Studierenden übertragen.
Was müssen Studieninteressierte beachten?
  • Beantragen Sie die digitalen Versicherungsbestätigung vor Beginn der Online-Immatrikulation. Bitte geben Sie dazu die Absendernummer der Hochschule H0003362 bei Ihrer Krankenkasse an.
  • Spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung benötigen wir von Ihrer Krankenversicherung eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus. Ohne der Meldung kann keine Einschreibung erfolgen.
 
Was müssen Studierende beachten?
  • Zahlungsverzug über rückständige KV-Beiträge wird digital an die Hochschule übermittelt und die Rückmeldung für das nächste Semester wird damit gesperrt.
  • Ein nicht mehr bestehender Zahlungsverzug wird ebenfalls digital an die Hochschule übermittelt und die Rückmeldesperre aus diesem Grund wird entfernt.
  • Bei dem Krankenkassenwechsel, benötigen wir von Ihrer neuen Krankenkasse eine elektronische Meldung über den Krankenkassenwechsel. Nennen Sie der Krankenkasse unsere HAWK-Absendernummer H0003362, dann wird die Versicherungsbestätigung von der Krankenkasse digital an die HAWK übermittelt.